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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fahrgast-AGB) und Erklärung zum Datenschutz

1 Allgemeines; Gegenstand

Die folgenden AGB regeln die telefonische Taxivermittlung und die App-Nutzung im Rahmen der Taxivermittlung.

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Taxiunternehmen als Vermittlungsnehmer von Beförderungsaufträgen benannt werden, gelten für diese die gesetzlichen Regeln jeweils in ihrer neusten Fassung.

City Funk Potsdam ist eine Marke der Taxi Pay GmbH. Die Taxi Pay GmbH, Persiusstr. 7, 10245 Berlin, vermittelt Beförderungsanfragen in der Personen- und Sachbeförderung zwischen dem Fahrgast / den Fahrgästen (nachfolgend Kunde / Kunden genannt) und dem Taxiunternehmer. Sofern AGB bzw. vertragliche Absprachen zwischen dem Kunden und dem Taxiunternehmer bzw. Taxifahrer gelten (Beförderungsvertrag), werden diese hiermit ausdrücklich nicht geregelt.

Der Beförderungsvertrag kommt nur zwischen dem Taxiunternehmer und dem Kunden zustande. Auch durch die Nutzung der Taxi Berlin- oder der taxi.eu-App kommt kein Vertrag über die Personenbeförderung zwischen der Taxi Pay GmbH und dem Kunden zustande. Es bleibt der Taxi Pay GmbH überlassen, an welches Personenbeförderungsunternehmen die Anfrage vermittelt wird.

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt demgemäß nur zwischen dem Taxiunternehmer und dem Kunden.

2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Leistungen der Taxi Pay GmbH:

Es erfolgt eine Übertragung des Angebotes des Kunden an die angeschlossenen Fahrzeuge. Eine Erfolgsgarantie insoweit, dass dadurch ein Beförderungsvertrag mit dem Taxiunternehmer zustande kommt, gibt es nicht. Es wird demgemäß auch keine Garantie für die tatsächliche Ausführung einer angebotenen Tour / eines Fahrtwunsches übernommen.

Eine Garantie für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vermittlungssysteme, inklusive der Taxi Berlin- und der taxi.eu-App und für verfügbare Taxis kann nicht gegeben werden.

Die Taxi Pay GmbH stellt ein telefonisches Vermittlungssystem und eine kostenlose Software (Taxi Berlin App) zur Vermittlung von freien Taxis angeschlossener Taxiunternehmen an den Kunden bereit.

Die Taxi Pay GmbH vermittelt den Fahrtwunsch an das jeweilige örtlich angeschlossene Taxiunternehmen. Sie bemüht sich um eine hohe Zuverlässigkeit der Vermittlungssysteme und ist für die Werbung und Vermittlung verantwortlich.

Pflichten, Leistungen und Rechte des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten an die Taxi Pay GmbH zu übermitteln. Durch die Nutzung darf keine Beeinträchtigung oder Überlastung der Taxi Berlin-Systeme hervorgerufen werden.

Bei Nutzung der Taxi Berlin- oder taxi.eu – App gehört die Verwendung einer einwandfrei funktionierenden Internetanbindung zum Pflichtenkreis des Kunden.

Bei Nutzung der Taxi Berlin- oder taxi.eu – App ist der Kunde verpflichtet, bei der Registrierung seinen Namen und seine Mobilfunknummer anzugeben.

3 Kosten und Preise

Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Vermittlung durch die Taxi Pay GmbH. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:

Es kann zu einem tarifbedingten Zuschlag für Funkvermittlungen oder bei bargeldloser Zahlung kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen.

Die Kosten für den Internetzugang bzw. die Kosten der Telefonverbindung trägt der Kunde.

Wird eine Anfrage vor der Anfragevermittlung durch die Taxi Pay GmbH vom Kunden zurückgenommen, fallen keine Stornogebühren an.

4 Haftung

Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Taxi Pay GmbH jedoch nicht. Das gilt aber dann nicht, wenn die Taxi Pay GmbH einfach fahrlässig besonders wichtige Pflichten, sogenannte “Kardinalpflichten” verletzt. In diesem Fall ist die Taxi Pay GmbH zum Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden verpflichtet.

Bei einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Nutzer, siehe insbesondere § 2 b der AGB, ist dieser verpflichtet, der Taxi Pay GmbH hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Es erfolgt eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten der Taxi Pay GmbH durch den Kunden bei einem Rechtsverstoß des Kunden nach den oben genannten Maßstäben, insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die unter § 2 b genannten Pflichten des Kunden.

5 Datenschutz

Die Taxi Pay GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Adressen, Rufnummer) ausdrücklich zu (gemäß Artikel 7 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO). Im Rahmen der Eigensicherung und zur Kontrolle der Ausbildung des Personals, können Telefonate aufgezeichnet werden. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Löschung dieser Aufzeichnungen erfolgt nach maximal 30 Tagen automatisch.

Die Löschung der sonstigen Daten bei der Taxi Pay GmbH erfolgt spätestens 30 Tage nach erfolgter Bezahlung der Fahrt.

6 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist.

7 Beendigung des Vertrages und Kündigung

Die Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Benutzer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung (dem Auslösen von Bestellungen ohne tatsächlichen Fahrtwunsch), von der Benutzung der Vermittlungssysteme inklusive der App ausgeschlossen werden. Die Taxi Pay GmbH wird den Kunden in diesem Fall über die Sperrung unterrichten. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch oder über eine Systemnachricht innerhalb der Taxi Berlin App.

Das Betreiben der Vermittlungssysteme inklusive der Taxi Berlin App kann jederzeit von Taxi Pay GmbH eingestellt werden. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten.

8 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.